Ordination

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Die Behandlung in einer Wahlarztordination bedeutet gewisse Unterschiede gegenüber der Behandlung in einer Kassenarztordination.

Ihre Vorteile

  • Kurze Wartezeiten
  • Flexible Ordinationszeiten
  • Kurzfristige Terminvereinbarungen und
  • Ich nehme mir Zeit auf Ihre Bedürfnisse einzugehen

Kostenersatz

Als Wahlarzt ist es mir leider nicht möglich, mit den anderen Krankenkassen direkt zu verrechnen.
Das bedeutet für Sie, dass Sie zunächst mein Honorar vollständig begleichen müssen. Die Honorarnote kann dann bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden mit dem Ansuchen auf Rückerstattung der Behandlungskosten.
Sie bekommen von Ihrer Krankenkasse bis zu 80% des üblichen Kassentarifes zurückerstattet. (Was nicht unbedingt die Rückerstattung Ihres Rechnungsbetrages bis zu 80% bedeutet.) Leistungen, die auch ein Kassenarzt nicht von der Krankenkasse bezahlt bekommt, werden nicht rückerstattet.

Sollten Sie eine Zusatzversicherung mit Wahlarztklausel abgeschlossen haben, können Sie Ihre Rechnung nach Rückerstattung durch die Krankenkasse auch bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen und bekommen von dieser ebenfalls einen gewissen Betrag rückerstattet. Die jeweilige Höhe richtet sich nach ihrem individuellen Vertrag.

Selbstverständlich informiere ich Sie gerne über die voraussichtlichen Kosten, die im Rahmen der Behandlung anfallen werden.

Die Vorsorgeuntersuchung darf man einmal jährlich durchführen (Labor, Harn, Status) und diese wird von allen Krankenkassen übernommen.